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Kredit trotz Privatinsolvenz – zur Rechtslage in Deutschland und Österreich

Privatinsolvenz in Österreich und Deutschland„Alles, was schiefgehen kann, wird schiefgehen“, lautet Murphys Gesetz. Diese Lebensweisheit mag pessimistisch klingen, aber manchmal kommt es wirklich hart auf hart: Die Waschmaschine geht kaputt und das ausgerechnet, wenn kein Notgroschen für ein Ersatzgerät verfügbar ist. Im schlimmsten Fall steckt der Betroffene mitten in einer Insolvenz. Kann bzw. darf er dann trotzdem einen Kredit aufnehmen, um die neue Anschaffung zu stemmen? Werfen wir einen Blick auf die hierzu geltende Situation in Deutschland und Österreich.

 

Laufende Insolvenz: Kredit wegen schlechter Bonität fast aussichtslos

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland sieht die jeweilige Insolvenzordnung ein Insolvenzverfahren für natürliche Personen (Privatpersonen) vor. Und in beiden Staaten kommt dem redlichen Schuldner eine Restschuldbefreiung zugute.

In Deutschland erhalten zahlungsunfähige Schuldner diese Befreiung nur, wenn sie für einen gewissen Zeitraum ihr pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abtreten. Das bringt zwei Einschränkungen mit sich:

  • Wer nur noch den unpfändbaren Anteil seines Einkommens zur Verfügung hat, kann größere Anschaffungen kaum noch vom bleibenden Geld bezahlen. Entweder er verzichtet auf die entsprechende Ausgabe oder er nimmt hierfür einen Kredit auf.
  • Damit ergibt sich das Folgeproblem: Menschen in einem Privatinsolvenzverfahren haben eine schlechte Bonität. Und genau danach werden sich potentielle Kreditgeber bei Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA erkundigen. Ist dort eine laufende Privatinsolvenz als Information hinterlegt, werden Banken kaum einen Kredit an die entsprechende Person vergeben, weil ihnen das Risiko eines Zahlungsausfalls zu groß ist.

Vor einem ähnlichen Dilemma stehen private Schuldner in Österreich: Hier sammelt der Kreditschutzverband (KSV) bonitätsrelevante Informationen wie laufende Insolvenzen und gibt diese auf Anfrage an Kreditinstitute weiter. Diese werden ein Darlehen meistens ebenfalls ablehnen.

 

Tipp: Vorsicht vor unseriösen Angeboten! Stösst man auf Anzeigen, die dir einen „Kredit trotz negativer KSV“ (Österreich) oder einen „Kredit ohne SCHUFA“ (Deutschland) versprechen, solltest du vorsichtig werden. Achte insbesondere auf folgende Anzeichen für einen unseriösen Anbieter:

  • Antragsunterlagen werden per kostenpflichtiger Nachnahme verschickt.
  • Du musst Bearbeitungsgebühren im Voraus bezahlen.
  • Du kannst nur über eine kostenpflichtige Hotline oder Hausbesuche Kontakt zum Anbieter aufnehmen.
  • Der Kredit ist nur zusammen mit einer teuren Restschuldversicherung zu haben.

 

Deutschland: Versagung der Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung

Neben der schlechten Bonität ergibt sich für deutsche Schuldner eine weitere Hürde: Nach der deutschen Insolvenzordnung (InsO) kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung nach 290 I Nr. 4 InsO auf Antrag eines Gläubigers versagen, wenn der Schuldner

die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt, dass er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet“.

Ein Kredit kann unter gewissen Umständen eine solche Vermögensverschwendung darstellen. Diese Gefahr besteht insbesondere in folgenden Fällen:

  • Kreditaufnahme trotz Privatinsolvenz für eine Urlaubsreise
  • Ausgaben gehen über das für den eigenen Lebensunterhalt Erforderliche stark hinaus
  • Kredit steht in einem groben Missverhältnis zum Gesamtvermögen und Einkommen des insolventen Schuldners
  • Aufnahme eines Kredits in Höhe von 7.500 Euro ohne triftigen Grund

Weitere Informationen zu Krediten trotz Privatinsolvenz in Deutschland findest du hier: https://www.privatinsolvenz.net/kredit-trotz-privatinsolvenz/

 

Österreich: Keine neuen Schulden im Abschöpfungsverfahren

In Österreich sieht die Insolvenzordnung vier Methoden der Entschuldung vor: den außergerichtlichen Ausgleich als Vorstufe der gerichtlichen Schuldenregulierung, den Sanierungs- und den Zahlungsplan sowie das Abschöpfungsverfahren, wenn Sanierungs- und Zahlungsplan von den Gläubigern nicht angenommen werden. Kommt es im letzten Schritt zum Abschöpfungsverfahren, so treffen den Schuldner in dieser Zeit einige Pflichten. Er darf dann unter anderem keine neuen Schulden machen.

So heißt es in § 210 I Nr. 8 Insolvenzordnung (IO):

Dem Schuldner obliegt es, während der Rechtswirksamkeit der Abtretungserklärung keine neuen Schulden einzugehen, die er bei Fälligkeit nicht bezahlen kann.“

Verletzt er diese Obliegenheit dennoch und beeinträchtigt dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger, so können diese die vorzeitige Einstellung des Verfahrens beantragen, mit der Folge, dass alle ursprünglichen Schulden wieder in voller Höhe aufleben und erneute Exekutionen möglich sind.

 

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